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Gold & Goldkappe

Feingold ist in der Reinform (24 Karat) ein weiches Material, das sich nicht leicht endbearbeiten (polieren) lässt. Nur durch Legierung mit anderen Metallen lassen sich seine Eigenschaften so verändern, dass es in der Schmuckund Uhrenindustrie eingesetzt werden kann.

Longines verwendet deshalb 18-karätiges Gold (eine Legierung aus Gold, Silber und Kupfer), das sich ideal für die Fertigung der Uhren eignet.

FARBEN

Die Farbe variiert je nach den Metallanteilen in der Legierung.

  • Gelbgold (Farbbezeichnung 2N): 75% Gold, 16% Silber,9% Kupfer
  • Rotgold (Farbbezeichnung 5N): 75% Gold, 5% Silber, 20% Kupfer
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PUNZEN

Eine Uhr aus Massivgold trägt immer die amt- lichen Punzen der Schweizerischen Edelmetallkontrolle (EZV), nämlich

  • den „Bernhardinerkopf“, die amtliche Stempelung der Schweiz
  • die Waage 750 [Gold 18 Karat], eine allgemeine Punze (international)
  • die Beschriftung Au 750 [Gold 18 Karat] als Name des Edelmetalls

Diese Punzen werden auf dem Gehäuseboden angebracht, gelten aber für den gesamten Uhrenkopf, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass eine Uhr ohne Spezialwerkzeug schwer zu zerlegen ist.

VORZÜGE

Wertvoll, elegant, zeitlos, hypoallergen und ganz nebenbei eine Investition.

VERWENDUNG

Gehäuse (Mittelteil, Lünette, Boden, Krone, Drücker), Armband

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WIE KANN MAN DAS BEI EINER LONGINES VERWENDETE GOLD IDENTIFIZIEREN?

1. FEINGEHALTSANGABE DES EDELMETALLS

Der Feingehalt garantiert den Edelmetallanteil in Legierungen. Er wird in Tausendstel angegeben, beispielsweise in 750/1000, und bei Gold auch in Karat, hier also 18 Karat von 24, wobei 24 Karat 100% reinem Gold entsprechen.

2. SIGNET DES HERSTELLERS 

Der Hammer beispielsweise ist die Kollektiv-Verantwortlichkeitsmarke aller Manufakturen für Uhrengehäuse im Schweizer Jura.

3. AMTLICHE SCHWEIZER PUNZE 

Alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Uhrengehäuse aus Gold, Silber, Platin oder Palladium unterliegen verpflichtenden amtlichen Kontrollen und Punzierungen. Seit 1995 gilt als einzige offizielle Kennzeichnung einheitlich der Bernhardinerkopf.

4. GEMEINSAME PUNZE

Punze des Übereinkommens über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallartikeln (Wiener Konvention).

KRONE AUS MASSIVGOLD

Die Krone wird als Teil des Uhrwerks und nicht als Teil des Gehäuses betrachtet. Deshalb trägt der Gehäuseboden zu Recht die Marke „REIN EDELSTAHL“.

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